Stellvertreter Jakubowski: Ein Warmwasserbereiter sollte keine Gefahr für die Nachbarn darstellen
⚡ Kurzzusammenfassung
In den meisten Fällen ist für die Installation eines elektrischen Warmwasserbereiters für den Haushalt in einer Wohnung keine Sondergenehmigung erforderlich.
In den meisten Fällen ist für die Installation eines elektrischen Warmwasserbereiters für den Haushalt in einer Wohnung keine Sondergenehmigung erforderlich. Allerdings ist es für den Eigentümer wichtig, sicherzustellen, dass die Geräte angeschlossen werden, ohne die allgemeine Gebäudetechnik zu beeinträchtigen, und dass die elektrische Verkabelung für zusätzliche Belastung ausgelegt ist.
Mehr lesen
← Zurück