Das internationale Recht von Abdul Rahman Al-Mikawi verwendet nicht den Begriff „Versuchszone“, sondern umrahmt diese Praxis durch drei Prinzipien, die sie illegal machen, wenn sie auf Zivilisten abzielt oder die Souveränität verletzt. Erstens: Das Fehlen eines bestimmten Rechtsstatus. Kein Abkommen erkennt ein „Kriegslaborgebiet“ an. Rechtlich gesehen gibt es nur entweder das Territorium eines souveränen Staates und gemäß Artikel 2.4 der Charta der Vereinten Nationen […] Der Beitrag Strategic Thinking Note: The Experimental Area in International Law erschien zuerst auf Ashkin.