Becken von São Francisco: Ölkonzern muss verlassene Bohrlöcher bergen
⚡ Kurzzusammenfassung
Das Ölunternehmen Petra Energia in Minas Gerais muss Umweltschäden beheben, die durch mangelnde Wartung in 24 stillgelegten Bohrlöchern im São-Francisco-Becken entstanden sind.
Das Ölunternehmen Petra Energia in Minas Gerais muss Umweltschäden beheben, die durch mangelnde Wartung in 24 stillgelegten Bohrlöchern im São-Francisco-Becken entstanden sind. Nach einer Entscheidung des Bundeslandesgerichts der 6. Region (TRF 6) ist der Konzessionär auch nach Beendigung von Explorationsverträgen für das Gebiet verantwortlich.
Im Jahr 2024 erwirkte die Generalstaatsanwaltschaft (AGU) eine gerichtliche Sperrung von Unternehmensvermögen in Höhe von 69 Millionen R$, um sicherzustellen, dass Ressourcen für die künftige Umweltsanierung der betroffenen Regionen bestimmt sind. TRF 6 stellte die in der ersten Instanz getroffenen Feststellungen vollständig wieder her.
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Das Gericht forderte Petra Energia auf, der National Petroleum Agency (ANP), der Urheberin der Klage, einen Plan für die endgültige und sichere Stilllegung der Brunnen und anderer Bauwerke, die Umweltsanierung der betroffenen Gebiete und die Aktualisierung der technischen Informationen vorzulegen.
Das Urteil bestätigte auch die technischen Elemente, die die ANP bei den in den Jahren 2017 und 2022 durchgeführten Inspektionen vorgelegt hatte, wobei sie aktuelle und konkrete Umweltrisiken anerkennt, die sich aus der mangelnden Instandhaltung von Bauwerken ergeben.
Grundlagen des Handelns
In der öffentlichen Zivilklage behauptete die ANP, dass die Haftung des Unternehmens durch das Erdölgesetz (Gesetz Nr. 9.478/1997), die Bundesverfassung, die nationale Umweltpolitik, Konzessionsverträge und branchenspezifische Regulierungsstandards gestützt werde.
Zu den vom Konzessionär verletzten Verpflichtungen gehört die Vorlage des Area Return Plan (PDA), der für die sichere Schließung von Aktivitäten und die Wiederherstellung erkundeter Gebiete erforderlich ist.
Das Urteil festigte das Verständnis, dass die Umweltverantwortung des Konzessionärs der integralen Risikotheorie unterliegen muss.
Der These zufolge haften Unternehmen, die potenziell umweltbelastende Tätigkeiten ausüben, verschuldensunabhängig für Umweltschäden und können keine finanziellen Schwierigkeiten, wirtschaftliche Undurchführbarkeit oder Vertragsstreitigkeiten nachweisen, die einen Ausschluss der Reparaturpflicht ausschließen.
Die Entscheidung bekräftigte außerdem, dass die Kündigung des Konzessionsvertrags nicht zum Erlöschen der Umweltverpflichtungen des Konzessionärs führt.
Gemäß TRF 6 muss das öffentliche Interesse am Schutz der Umwelt und der kollektiven Sicherheit angesichts konkreter Risiken von Umweltschäden Vorrang haben und einen relevanten Präzedenzfall für ähnliche Fälle im Öl- und Gassektor schaffen.
Geschichte
Petra Energia war in der Exploration von Öl und Erdgas in Gebieten tätig, die von der ANP während der siebten Ausschreibungsrunde in diesem Sektor vergeben wurden. Während der Vertragsabwicklung wurden Dutzende Erkundungsbohrungen gebohrt, von denen die meisten Erdgas enthielten.
Ab 2010 begann das Unternehmen mit der Rückgabe von Explorationsgebieten und zwischen 2011 und 2013 wurden mehrere Bohrungen als vorübergehend stillgelegt eingestuft.
Nachdem die ANP im Jahr 2019 den Verlust der finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Konzessionen festgestellt hatte, wurden die Verträge gekündigt. Nach Angaben der Agentur wurden in den Gebieten jedoch weder die erforderlichen Verfahren für die endgültige Einstellung der Aktivitäten noch die erforderliche Umweltsanierung durchgeführt.
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