Neue Zugangsregeln schaden Studierenden mit Behinderungen
⚡ Kurzzusammenfassung
Die Entscheidung, einen Mehrzweckbehindertenausweis zu verlangen, „verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Nichtdiskriminierung“, stellt der Verband fest und erinnert daran, dass es „Schwierigkeiten und Verzögerungen bei der Erlangung dieses Nachweises“ gebe.