Rechtsanwalt Palyulin: Das Öffnen einer Wasserflasche in einem Geschäft vor der Bezahlung ist nicht verboten
⚡ Kurzzusammenfassung
Ein direktes Verbot, die Originalverpackung auf der Verkaufsfläche zu öffnen, sieht das Gesetz nicht vor.
Ein direktes Verbot, die Originalverpackung auf der Verkaufsfläche zu öffnen, sieht das Gesetz nicht vor. Entscheidend ist nicht die Tatsache, dass der Deckel abgeschraubt oder die Folie zerrissen wird, sondern zu welchem Zweck die Person dies tut.
Mehr lesen
← Zurück